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ExistensgruendungPrüfungspflichtOffenlegungFinanzverwaltungUnternehmensnachfolgeErbfolgeplanung

Mehr als zwei Drittel der Bürger in Deutschland sterben, ohne letztwillige Verfügungen getroffen zu haben. Dadurch werden Gestaltungsmöglichkeiten versäumt und wichtige Entscheidungsspielräume aufgegeben.

Eine frühzeitige Erbfolgeplanung kann durchaus das beruhigende Gefühl vermitteln, alles für die Erhaltung des Familienvermögens und die langfristige Unternehmensnachfolge getan zu haben.

Die langfristige Erbfolgeplanung kann die Steuerbelastung mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer erheblich reduzieren. Eine solche Planung dient durch klare und eindeutige Regelungen auch der Erhaltung des Familienfriedens.

Der Erblasser kann durch Verfügungen das Schicksal seines Nachlasses noch Jahrzehnte nach seinem Tod bestimmen.

Fragen?

Die gelungene Erbfolgeplanung sollte folgende Aspekte berücksichtigen:

  • den richtigen Güterstand
  • das richtige Testament
  • Bestehen von Pflichtteilen
  • Beziehung zu den Erben und vor allem das Verhältnis der Erben untereinander
  • Ausreichende Altersversorgung des Schenkers und des länger lebenden Ehegatten
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